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Home Immobilie als Kapitalanlage Pflichten von Mieter & Vermieter

Die Pflichten von Vermieter und Mieter

Sowohl der Vermieter als auch der Mieter haben bestimmte Pflichten, die sie erfüllen müssen. Diese können je nach den Konditionen im Mietvertrag ganz unterschiedlich sein, dienen aber generell dem Schutz beider Parteien. Weiter unten finden Sie einige Beispiele für diese Art von Pflichten.

Die Pflichten des Vermieters:

  • Die Wohnung muss in dem Zustand, der im Mietvertrag festgehalten wurde, übergeben werden.
  • Die Immobilie muss nach den Konditionen des Mietvertrages in Stand gehalten werden, z.B. sind die Reparatur von Schäden an den Fenstern oder Rissen an den Türen normalerweise die Pflichten des Vermieters.
  • Die Übergabe der Schlüssel an dem Tag, an dem die Mietlaufzeit beginnt.
  • Es muss sichergestellt werden, dass der Mieter das Mietobjekt ohne Gefahr verlassen und betreten kann. Z.B. sollten die Hausflure entsprechend beleuchtet werden und bei Schnee und Eis muss vor dem Gebäude sichergestellt werden, dass es nicht glatt ist.

Es ist dabei üblich, dass der Vermieter ein Gebäudemanagement-Unternehmen engagiert, das sich um die oben genannten Punkte sowohl praktisch als auch zweckgemäß kümmert.

Der Mieter kann für kleine Reparaturen in der Wohnung verantwortlich gemacht werden, die durch den alltäglichen Gebrauch der Immobilie entstehen, so genannte Schönheitsreparaturen, wie zum Beispiel das Streichen der Wände, der Türen, der Decken, der Fenster, der Böden etc. Mieter und Vermieter können sich auf einen Zeitplan für die Durchführung dieser Reparaturen einigen. Von Seiten des Gesetzes wird folgendes vorgeschlagen:

Das Streichen von Küchen und Bädern
alle 3 Jahre
Das Streichen von Fenstern, Türen, Heizungsinstallationen
alle 4 Jahre
Das Streichen von Wohn- und Schlafzimmern
alle 5 Jahre
Das Streichen aller anderen Räume alle 7 Jahre

 

Die Pflichten des Mieters

  • Das Zahlen der Miete (normalerweise am dritten Tag jedes Monats)
  • Das Zahlen zusätzlicher Kosten (“laufende Kosten wie Wasser und Strom”)
  • Der Mieter muss den Vermieter sofort von Missständen informieren, z.B. bei tropfenden Wasserleitungen, bei Rissen in den Wänden etc.
  • Der Mieter muss den Vermieter umgehend informieren, sollte die Immobilie in Gefahr sein Schaden zu nehmen, z.B. das Dach ist in gefährlichem Zustand und könnte während eines Sturmes beschädigt werden etc.
  • Der Mieter muss den Vermieter informieren, sollte eine dritte Person versuchen die Immobilie zu benutzen, z.B. durch das Anbringen von Plakaten an der Außenwand, das Parken eines Autos in der Einfahrt etc.
  • Der Mieter muss dem Vermieter alle 2 Jahre erlauben, den Zustand des Mietobjektes zu überprüfen.
  • Sollte der Eigentümer die Immobilie verkaufen wollen, muss der Mieter sicherstellen, dass sie zu den Zeiten 10:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr besichtigt werden kann. Der Mieter muss spätestens 24 Stunden vor einer Besichtigung informiert werden.
  • Der Mieter muss den Vermieter alle notwendigen Reparaturen ausführen lassen (Ausnahmen bestehen im Rahmen der Zumutbarkeit)
  • Die Pflege und der ausschließliche Gebrauch der Immobilie, wie im Mietvertrag vorgesehen
  • Der Mieter muss eine ausreichende Lüftung der Räume sicherstellen.
  • Der Mieter sollte die sanitären Anlagen mit großer Sorgfalt benutzen.
  • Der Mieter muss sicherstellen, dass die Immobilie nicht beschädigt wird. Zum Beispiel müssen die Fenster bei starkem Wind geschlossen werden.
  • Spül- und Waschmaschinen müssen mit äußerster Sorgfalt benutzt werden.
  • Während einer längeren Abwesenheit sollte der Mieter einer Vertrauensperson einen Schlüssel geben, damit im Notfall der Zutritt möglich ist.

Was ist verboten?

  • Das Waschen und Trocken einer großen Menge an Kleidung in der Wohnung
  • Der Mieter darf nicht die Struktur der Immobilie verändern, z.B. Wände einreissen.
  • Die Wohnung darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden
  • Die Untervermietung bestimmter Räume an dritte Personen
  • Der Mieter darf die anderen Bewohner des Hauses nicht bedrohen / belästigen / stören


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