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Home Immobilie als Kapitalanlage Verwaltungsgesellschaften

Die Verwaltungsgesellschaften


Alle Eigentümer einzelner Wohneinheiten kümmern sich gemeinsam um die Betriebsführung des Gesamtgebäudes durch das Organ der Eigentümervereinigung. Sie sind alle gleichermaßen verantwortlich und haftbar für die getroffenen Entscheidungen. Versammlungen finden einmal jährlich statt, es sei denn ein dringender Anlass bedarf einer außerordentlichen Versammlung. Folgenden Themen werden bei diesen Treffen diskutiert:

  • Einvernehmen über die jährlich zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen („Wirtschaftsplan”)
  • Ernennung eines Hauswartes für täglich anfallende Aufgaben
  • Vereinbarung der Hausordnung
  • Einvernehmen über Reparaturen etc.


Die Verwaltung der einzelnen Wohnungen fällt in den Aufgabenbereich des jeweiligen Eigentümers, kann jedoch auch einer Verwaltungsgesellschaft, gegen eine monatliche Gebühr, übertragen werden.

Etwa 35% aller in Deutschland vermieteten Wohnungen sind im Besitz von kommunalen Immobiliengesellschaften (gemäß Murfeld, Egon). Diese unterhalten und betreiben ihr Immobilienvermögen selbst. Da der Staat diesen Gesellschaften den Verkauf eines gewissen Prozentsatzes des Bestandes von Jahr zu Jahr erlaubt, sinkt die Anzahl dieser Immobilien in Kommunalbesitz jährlich.

Danziger & Weibezahl hat eine langjährige Erfolgsgeschichte bezüglich der engen Zusammenarbeit mit Bauträgern und kommunalen Immobiliengesellschaften zu verzeichnen. Viele Immobilien, die auf dieser Webseite publiziert werden, sind im Besitz solcher Immobiliengesellschaften.

Sobald eine dieser Immobilien in Privatbesitz ist, kann der Käufer entscheiden, ob er die Verwaltung dem „vorangehenden Eigentümer“, also der kommunalen Immobiliengesellschaft, gegen eine Verwaltungsgebühr übertragen möchte.

Welche Vorteile bringt die in Anspruchnahme einer Verwaltungsgesellschaft?

  • Kenntnisse des Deutschen Immobilienrechts
  • Praktische Erfahrungen, da diese Unternehmen eine Vielzahl anderer Immobilien verwalten
  • Zielsetzung sind höhere Renditen für Besitzer (höhere Miete, weniger Ausgaben)
  • Müheloser Erhalt eines Berichtes einmal jährlich
  • Die Verwaltung übernimmt den direkten Kontakt mit den Mietern bei Reparaturen, Problemen, Kündigungen, etc.
  • Die Verwaltungsgesellschaft ist für Mieterhöhung verantwortlich (alle drei Jahre oder bei Reparaturarbeiten in der Wohnung)


Natürlich steht jedem Besitzer die Eigenunterhaltung und –verwaltung seiner Wohnung frei. Trotzdem sind wir der Überzeugung, dass sich aufgrund der sehr niedrigen Gebühren der Verwaltungsgesellschaften die Fremdvergabe an diese durchaus lohnt. Denn die Eigenverwaltung ist mit einigen Mühen und zusätzlicher Arbeit verbunden, die Sie sich auf diese Art sparen können

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