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Berliner Immobilien – Die Kaufabwicklung

In Berliner Immobilien zu investieren kann verwirrend erscheinen, besonders bei Kaufabwicklungen in einer fremden Sprache, die ungewohnte rechtliche Anforderungen beinhalten.

In Wirklichkeit ist die Kaufabwicklung für Immobilien in Berlin einfach und sicher, aber relativ umfangreich.
Der Ablauf eines Immobilienerwerbs in Deutschland bietet dem Investor großen Schutz und hilft die getätigten Investitionen abzusichern.

Die Funktion des Immobilienberaters/Maklers

Wie in den meisten Ländern erhält der Immobilienmakler genaue Anweisungen vom Verkäufer bezüglich des Verkaufs seiner Immobilie. Allerdings wird dem Käufer in Deutschland eine Maklergebühr für den Erwerb berechnet, die zwischen 4% und 6% liegen kann.

Die Funktion des Notars

Der Notar handelt beim Kauf und Verkauf einer Immobilie als Mittelsmann – Wichtig, er ist gesetzlich verpflichtet unparteiisch zu sein, was einen zusätzlichen Schutz für den Investor darstellt.

Ein Angebot einreichen

Der Ausdruck „Mein Ehrenwort” fällt einem in diesem Zusammenhang ein. Angebote werden mündlich durch den Immobilienberater oder Immobilienmakler bekanntgegeben, sind aber nicht rechtlich bindend. Verhandlungen können, wie bei den meisten Käufen und Verkäufen solange hin und her gehen, bis man sich auf einen Preis geeinigt hat. Erst die notarielle Beurkundung begründet den eigentlichen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.

Der Kaufvertrag

Wichtig ist, dass dieser vom Notar vorbereitet wird. Der Notar kann vom Käufer bestimmt werden, was allerdings selten der Fall ist. In der Regel wird er vom Verkäufer oder seinem Bevollmächtigten empfohlen.

Der Kaufvertrag beinhaltet die Pflichten des Käufers und Verkäufers, die Bedingungen des Kaufs und die Vertragsstrafe bei jeglicher Fahrlässigkeit und Leistungsstörung.

Es sollte erwähnt werden, dass der Kaufvertrag in Deutsch verfasst wird. Wenn nicht alle Parteien dieser Sprache mächtig sind ist es somit notwendig, dass der Notar die entsprechende Sprache spricht oder ein Übersetzer anwesend ist. Der Kaufvertrag wird vom Notar vorgelesen (die Lesung), um sicherzustellen, dass der Investor diesen voll und ganz versteht. Der Käufer kann während der Lesung des Kaufvertrages auch unterbrechen und Fragen stellen, um sich Klarheit zu verschaffen. Eine Kopie des Kaufvertrages wird den beiden Parteien natürlich vorher zur Verfügung gestellt. Das Gesetz verlangt eine Zeit zur Prüfung von mindesten 14 Tagen.

Der Kaufvertrag enthält folgende Angaben:

  • Eine detaillierte Beschreibung der Konsequenzen, wenn der Käufer oder der Verkäufer die vereinbarten Konditionen und Bestimmungen nicht einhalten.
  • Den vereinbarten Verkaufspreis und die Konditionen und Bestimmungen des Verkaufs.
  • Das Datum der Übergabe
  • Die Notarkosten
  • Der Eigentumsübergang der Immobilie (Wie? Wann?) - meistens sobald der Kaufpreis oder ein Teil des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto des Notars eingegangen ist.
  • Name und Adresse beider Parteien und der Immobilie.

 

Einschränkungen bei der Nutzung der Immobilie

Eine Aufgabe des Notars ist es Nachforschungen zum Grundbucheintrag anzustellen. Dies erfolgt um sicherzustellen, dass die Immobilie überhaupt verkauft werden darf und dass keine aktuellen Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung der Immobilie auf dem Grundeigentum lasten, zum Beispiel ein Nutzungsrecht des Nachbarn für den Weg auf dem Immobiliengrundstück.

Bezahlung der Immobilie

Die Zahlungsart ist dem Käufer vollkommen frei überlassen. Die am meisten genutzte und sicherste Methode ist die Einzahlung der Gelder auf ein beglaubigtes Notar-Anderkonto. Bei Erhalt des Kaufpreises wird der Notar den Übergang ins Grundbuch eintragen lassen.

Bestehende Mietverhältnisse

Eine große Mehrheit der Investoren kauft eine bereits vermietete Immobilie. Daher ist es unumgänglich, dass bestehende Mietverträge vom Investor eingesehen und verstanden werden, da alle Pflichten und Verantwortlichkeiten aus diesem Mietvertrag auf den neuen Immobilieneigentümer übertragen werden.

Übertragung des Eigentums – Vollstreckung des Verkaufs

Die Übertragung des Eigentums kann nur vollzogen werden, wenn der Notar einen Eintrag im Grundbuchamt vornimmt. Dies kann nur geschehen, wenn alle vorherigen Hypotheken oder finanziellen Sachfragen angesprochen wurden und bestätigt ist, dass keine früheren Steuern fällig sind.

Sobald diese Punkte zur Zufriedenheit des Notars und des Käufers bestätigt wurden, wird die Zahlung vom beglaubigten Notar-Anderkonto auf das Konto des Verkäufers vorgenommen und die Eigentumsübertragung vollzogen.

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